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Kleingedrucktes zum Kostümverleih :

 


Die Verleihgegenstände bleiben Eigentum von Garderobe. Die Reinigung ist im Verleihpreis enthalten und wird von uns vorgenommen. Der Verleih erfolgt nach Bezahlung.


Die Leihfrist beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit der Rückgabe im Fundus der Garderobe. Ohne ausdrücklich vereinbartes Rücklieferdatum beträgt die Mietdauer drei Tage. Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich der Mietzins um weitere drei Tage, der vom Mieter zu leisten ist. Für Film- und Fernsehproduktionen gelten gesonderte Konditionen.


Für jeden Verleihgegenstand wird von Seiten des Mieters eine Kaution gestellt. Diese entspricht dem Betrag des jeweiligem Leihpreises, jedoch mindestens Euro 10,00. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet. Der Mieter verpflichtet sich, die geliehenen Dinge schonend und pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung oder unsachgemäßem Gebrauch zu schützen. Werden Fehler, grobe Verschmutzung (wie Rotweinflecken) oder Mängel an der Ware festgestellt, werden die Kosten für die Extra-Reinigung oder Reparatur von der Kaution abgezogen.

 

Zum Zeitpunkt der Ausleihe muss der Mieter sich des ordentlichen Zustandes der Kostüme vergewissern. Bereits vorhandene Mängel sind auf der Ausleihkarte vermerkt. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Kleidung als mängelfrei übergeben. Spätere Reklamationen können deshalb nicht berücksichtigt werden.

 

In der Zeit, in der der Mieter die geliehenen Dinge in seiner Obhut hat, haftet er für deren Verlust oder Beschädigung, und zwar in Höhe der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bzw. bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

Der Verleih an Dritte oder die Abänderung von Kostümen sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Garderobe Leipzig erlaubt.

 

 

Wünsche, Ideen, Fragen und Anregungen sind herzlich willkommen.

 

 




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